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   VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07   

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https://dejure.org/2008,34381
VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07 (https://dejure.org/2008,34381)
VG Aachen, Entscheidung vom 24.01.2008 - 1 K 106/07 (https://dejure.org/2008,34381)
VG Aachen, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 1 K 106/07 (https://dejure.org/2008,34381)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.04.1969 - II C 97.65

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei Wohnsitznahme des Beamten im Ausland

    Auszug aus VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07
    Deshalb kann es dieser Fürsorgepflicht widersprechen, wenn der Dienstherr einen Entlassungsantrag annimmt, den der Beamte offensichtlich im Zustand heftiger seelischer Erregung gestellt hat, sofern nach den Umständen angenommen werden muss, dass er ihn bei reiflicher Überlegung nicht gestellt hätte, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. April 1969 - II C 97.65 -, BVerwGE 32, S. 1 (3).

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei der Klägerin um eine Beamtin auf Lebenszeit handelt, die einen starken Schutz vor vorzeitiger Beendigung des Beamtenverhältnisses genießt, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1969 - II C 97.65 -, a. a. O., S. 2, fällt der Zeitraum, der für eine eingehende Aufklärung des für eine Beendigung des Beamtenverhältnisses erforderlichen Sachverhalts angefallen wäre, nicht maßgeblich ins Gewicht.

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67

    Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche

    Auszug aus VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07
    Auch wenn eine solche Beratungspflicht nicht grundsätzlich bestehen mag, Vgl. BVerwG, Urteil vom 6.11.1969 - II C 110/67-, BVerwGE 34, 168; Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Bayer, a.a.O., Rdnr. 4b, können es die Umstände des Einzelfalles gebieten, den Beamten über die Folgen der Entlassung zu belehren oder den Entlassungsantrag mit ihm zu besprechen, solange die Rücknahmefrist des § 30 Abs. 1 Satz 2 BBG noch nicht abgelaufen ist.
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1245/04

    Anfechtung; Beamter; Belehrungspflicht; Beratungspflicht; Dienstherr;

    Auszug aus VG Aachen, 24.01.2008 - 1 K 106/07
    Diese Fürsorgepflicht kann den Dienstherrn im Einzelfall daran hindern, einem Entlassungsantrag vor Verstreichen einer gewissen Überlegungszeit und ggf. auch vor einer eingehenden Aufklärung des Beamten über die rechtlichen Folgen seines Antrags stattzugeben, vgl. Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Beier, a. a. O., § 30 Rdnr. 4b; ebenso: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.12.2004 - 2 ME 1245/04 -, juris.
  • VGH Hessen, 09.03.2012 - 1 B 2138/11

    Rechtswidrigkeit der Entlassung eines Beamten wegen Verstoßes gegen die

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kann diesen im Einzelfall daran hindern, einem Entlassungsantrag des Beamten vor Verstreichen einer ausreichenden Überlegungszeit und gegebenenfalls auch vor einer eingehenden Aufklärung über die rechtlichen Folgen seines Antrags stattzugeben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 ME 1245/04 - juris; VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 106/07 - juris; von Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand: Oktober 2011, § 23 Beamtenstatusgesetz Rdnr. 177 m.w.N.).
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